Unsere Hundeführer/ innen sind mit ihrem Hund vom Luftfahrtbundesamt zugelassene Sprengstoffspürhundeteams (12.9.) DVO (EU) 2015/1998
und haben die Befähigung nach § 20 des Sprengstoffgesetz.

Außerdem sind sie Kontrollpersonen für Fracht und Post ohne Technik (11.2.3.2.) DVO (EU) 2015/1998 und können eigenverantwortlich den Sicherheitsstatus vergeben.